Nach welchen Kriterien Saatgut auswählen


Die Herkunft der Pflanzen, die im Garten als Samenträger angebaut werden, muss bekannt sein.
Bei der Saatgutvermehrung sind Sorten der industriellen Saatgutherstellung zu vermeiden. Das betrifft Saatgut, das als hybrid F1 oder F2 klassifiziert ist, und auch gentechnisch verändertes oder mit weiteren biotechnologischen Methoden hergestelltes Saatgut.
Das F1- oder F2-Saatgut reproduziert sich nicht identisch, wenn man es vermehrt und die vermehrten Samen können steril sein. Diese technologische Verriegelung ermöglicht es den multinationalen Saatgut-Konzernen, die freie Vermehrung ihrer Sorten zu verhindern und ermöglicht ihre Monopolstellung. Die technologische Verriegelung bestärkt gleichzeitig das juristische Verbot der Vermehrung dieser Sorten. Dadurch fallen sie in den Bereich des „geistigen Eigentums“ der mit Patenten und Sortenschutzrechten geschützt ist.
Die sortenechte Vermehrung über Samen gelingt nur mit samenfesten Sorten. Das heisst, dass nur offen abblühende Sorten vermehrt werden, die aus biologischem, biodynamischen oder agro-ökologischem Anbau stammen.
Die Pflanzen geben Samen im Überfluss. So wird meistens viel mehr Saatgut geerntet, als man für den Eigenanbau brauchen kann. Einiges Saatgut wird also zum Tauschen und Verschenken zur Verfügung stehen.

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